Unsere Leistungen
Für ein besseres Leben

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Stethoskop

Unsere Leistungen folgen unseren Ansprüchen

Die Pflege und Betreuung ist so individuell wie der Mensch selbst. Darauf gehen wir ein und stimmen unser Pflegeangebot für jeden Pflegebedürftigen in jedem Fall einzeln ab. Es gibt daher keine Pflege von der Stange.

Die Pflegekassen unterscheiden jedoch verschiedene Arten der Pflege. Dabei handelt es sich um die folgenden Hauptpunkte:

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Verhinderungspflege
  • Familienpflege
  • Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI
  • Private Zusatzleistungen

Grundsätzlich bieten wir umfassende Pflege für alle Pflegegrade an. Die nachfolgenden Leistungen sind ein Auszug unserer Arbeit für Sie. Da bei jedem Menschen eine andere persönliche Situation vorliegt, ist gerade der Pflegebedarf so einzigartig wie der Mensch selbst. Das berücksichtigen wir bei der Bewertung und Umsetzung unserer Arbeit. Sollten Sie weiterführenden oder individuelleren Bedarf haben, dann sprechen Sie uns an. Wir stimmen unsere Pflege in jedem Fall auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ab.

Diabethes-Test
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Behandlungspflege

Als Behandlungspflege oder seltener Spezielle Pflege werden in der Sozialgesetzgebung Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden.

Diese Aufgaben umfassen unter anderem Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung und die ärztliche Assistenz. Die „Behandlungspflege“ kann sowohl stationär wie auch ambulant erfolgen. Im Gegensatz dazu werden alle pflegerischen Tätigkeiten, die der grundlegenden Versorgung des Pflegebedürftigen dienen, beispielsweise die Körperpflege, als Grundpflege oder direkte Pflege bezeichnet.

Die nachfolgenden Leistungen können wir für Sie in der Behandlungspflege erbringen.

  • Gabe von Injektionen
  • Medikamentengabe
  • Verbandwechsel und Wundversorgung
  • Katheterwechsel
  • Blutzucker- und Blutdruckmessung
  • Stomaversorgung
  • Versorgung einer PEG oder eines SP-DK
  • Parenterale Ernährung
  • Enterale Ernährung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Versorgung von Beatmungspatienten und Absaugung
  • Infusionstherapie - Portversorgung
  • Versorgung von Demenzerkrankten
Waschutensilien
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Grundpflege

Grundpflege oder Direkte Pflege bezeichnet in den Pflegeberufen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kindergesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege grundlegende und gewöhnlich regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen.

Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Durchführung ärztlich verordneter Behandlungen, wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Verbandwechsel, wird analog als Behandlungspflege bezeichnet.

Die nachfolgenden Leistungen können wir für Sie in der Grundpflege anbieten.

  • Ganz- und Teilwaschungen
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Lagern und Betten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilisation
  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Beheizen des Wohnbereiches
  • Einkaufen
  • Zubereiten von warmen Speisen
  • Begleitung zum Arzt und zu Behörden
Tasche auf Bootssteg
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Verhinderungspflege

Ist bei der häuslichen Pflege die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr und zu dem seit 2015 gültigen Höchstbetrag von 1612 Euro.

Seit dem 1. Januar 2015 dürfen zusätzlich bis zu 50 % (bis zu 806 Euro) des jährlich für Kurzzeitpflege vorgesehenen Betrages anstatt für stationäre Kurzzeitpflege für die häusliche Verhinderungspflege ausgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. (§ 39 SGB XI).

Des Weiteren muss mindestens der Pflegegrad 2 durch die Pflegekasse genehmigt sein und die Pflege erfolgt von Laienpflegern (z.B. Familienangehörige). Die Verhinderungspflege kann durchgeführt werden, wenn der Laienpfleger durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen nicht in der Lage ist, den Pflegebedürftigen zu pflegen. In diesen Fällen können wir als Pflegedienst für den Laienpfleger stundenweise oder auch tageweise die Pflege übernehmen.

Die Verhinderungspflege ist eine zusätzliche Leistung zum bewilligten Pflegegrad. Diese kann stundenweise abgerechnet werden.

Kinderhand in Erwachsenenhand
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Familienpflege

Ambulante Familienpflege soll die Betreuung und Versorgung von Kindern bis zum 14. Geburtstag in Notsituationen (z.B. Krankenhausaufenthalt der Mutter oder des Vaters) sicherstellen. Die Betreuung erfolgt im elterlichen Haushalt. Zuständig ist das Jugendamt. Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Einen Rechtsanspruch auf ambulante Familienpflege gibt es nicht.

Die Familienpflege können wir gewährleisten, wenn die Krankenkasse oder das Sozialamt dieses bewilligt hat. Grundvoraussetzung für diese Leistungen ist, dass im Haushalt - wie oben beschrieben - Kinder leben und zum Beispiel die Mutter oder der Vater die Versorgung nicht durchführen können.

Unsere Familienpflege (z. B. § 38 SGB V) beinhaltet die Grundpflege und die Haushaltsfortführung.

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Beratungsbesuch (nach §37.3 SGB XI)

Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI:

Jeder Pflegebedürftige, der keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, sondern Pflegegeld bekommt, muss in regelmäßigen Abständen einen Pflegedienst mit einem Beratungseinsatz beauftragen.

Dieser Einsatz findet in der häuslichen Umgebung statt, zusammen mit dem Pflegebedürftigen und dem Laienpfleger. Die zeitlichen Abstände zwischen den Beratungsbesuchen sind bei Pflegegrad 2 bis 3 jedes halbe Jahr, bei Pflegegrad 4 bis 5 jedes viertel Jahr.

Wir als Pflegedienst haben in diesem Fall eine beratende Funktion. Wir kontrollieren die Pflege, beraten bei Pflegeproblemen und helfen bei der Organisation von Pflegehilfsmitteln.

Bei diesem Beratungseinsatz haben wir in Zusammenarbeit mit der Laienpflegekraft und dem Pflegebedürftigen festzustellen, ob die weitere Pflege zu Hause durch den Laienpfleger gesichert ist. Bei Überforderung des Laienpflegers kann eine Beratung über entlastende Dienste, zum Beispiel über Verhinderungspflege oder über Tagespflegeeinrichtungen, helfen. Das Protokoll des Beratungseinsatzes wird nach dem Einsatz zur Pflegekasse weitergeleitet.

Bei Bedarf können auch zusätzliche Beratungseinsätze außerhalb der vorgeschriebenen Zeitabstände abgerufen werden.

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Private Zusatzleistungen

Unser Pflegedienst bietet Ihnen private Zusatzleistungen an. Nachfolgend sind nur Beispiele genannt. Sollten Sie Bedarf an anderweitigen privaten Leistungen haben, dann scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.

Versorgung von Haustieren
Sie möchten auf Ihr Haustier nicht verzichten, wer aber geht mit dem Hund Gassi, wer füttert Hund, Katze oder Vögel? Wer säubert Käfige und Katzenklo? Dafür stellen wir bei Pflegebedürftigkeit unsere Hilfe zur Verfügung.

Betreuung oder Besuchsdienst
Wir lesen Ihnen vor, helfen beim Beantworten der Post oder stellen für Sie Anträge. Sie können mit unserer Hilfe wieder Kreuzworträtsel ausfüllen oder haben uns zum Kartenspielen. Oder aber wir sind einfach nur als sozialer Kontakt da, sodass keine Vereinsamung entsteht.

Außerdem vermitteln wir Ihnen Dienstleistungen, wie z. B.:
Krankengymnastik, Masseur, Logopädie, Ergotherapie, Stomatherapeut, Sanitätshausservice, Apothekenservice, Handwerkerservice, Einkaufsservice, Arztbesuche, Behindertenfahrdienst, Frisör, Essen auf Rädern, Fußpflege, Begleitdienste.

Haben Sie noch Fragen zu einem der genannten Themen? Benötigen Sie Leistungen, die wir hier nicht aufgeführt haben? Dann sprechen Sie uns an. Wir sind in jedem Fall für Sie da.